Gebührenordnung der DJK Sportgemeinschaft „Palatia“ Limburgerhof e.V.

Die Mitgliedschaft in der DJK Sportgemeinschaft „Palatia“ Limburgerhof ist beitragspflichtig. Die Beiträge werden zu Beginn des Aufnahmemonats fällig und einmal pro Kalenderjahr per Lastschrift eingezogen, solange die Mitgliedschaft besteht. Die Mitgliedschaft ist unbefristet. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und kann zum Ende des Kalenderjahres, also dem 31.12. des laufenden Jahres, erfolgen.

Eine Kündigung muss spätestens am 15.12. bei der Geschäftsstelle eingegangen sein, entweder per Post oder per E-Mail.

Die Monatsbeiträge sind folgendermaßen gestaffelt:

Art der Mitgliedschaft

Monatsbeitrag

Jahresbeitrag

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

5,00 €

60,00 €

Erwachsene

7,00 €

84,00 €

Familien (mind. 3 Personen)

12,00 €

144,00 €

Passive Mitglieder

4,00 €

48,00 €

Erwachsene Mitglieder zwischen 18 und 27 Jahren in Ausbildung, während Wehr- bzw. Ersatzzeiten haben gegen Nachweis Anspruch auf den Jugendbeitrag. Ab 28 Jahren ist keine Ermäßigung mehr möglich.

Familien bestehen aus mindestens 3 Personen. Entweder 2 Erwachsenen + 1 Kind oder 1 Erwachsener + 2 Kinder. Als Kind gelten Jugendliche entsprechend dem vorigen Absatz.

Eltern, die Familienbeitrag erhalten, genießen Bestandsschutz, wenn die Kinder erwachsen werden. Alle Familienmitglieder, die am Vereinsleben teilnehmen, müssen namentlich angemeldet sein.

Passive Mitglieder sind erwachsene Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Sport teilnehmen wollen/können, aber weiterhin der DJK verbunden bleiben möchten. Sie zahlen auf Antrag den ermäßigten Beitrag.

Änderungen der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung (zuletzt am 23.09.2021) beschlossen und im Amtsblatt Limburgerhof bekannt gegeben.


Abteilungsbeiträge

Die Tischtennisabteilung erhebt einen Abteilungsbeitrag in Höhe von 20,00€ pro Jahr, der zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist.


Sonstige Gebühren

  • Rücklastschriften je 5,00 €.
    Werden Lastschriften der Mitgliedsbeiträge zurück gebucht aus Gründen, die nicht durch die DJK zu verantworten sind, berechnen wir eine Auslagenpauschale von 5,00€.
  • Mahngebühren Stufe 1 und 2: je 5,00€
    Werden Mitgliedsbeiträge oder sonstige offenen Posten trotz Zahlungserinnerung nicht beglichen, entstehen Mahngebühren.

Fragen zur Gebührenordnung richten Sie bitte an die Geschäftsstelle oder an den Vorstand.





 
 
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